Klinik erhält Mittelstandspreis

WETTBEWERB Familienfreundliches Johanneum überzeugt Jury

Quelle: 08.07.2006, Nordwest-Zeitung, NWZ
WILDESHAUSEN/STI - Große Ehre für das Johanneum: Das Wildeshauser Krankenhaus gewann für die Region Oldenburg den erstmals ausgeschriebenen „VR-Mittelstandspreis Weser-Ems“ mit dem Schwerpunkt „Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf“. Den Wettbewerb hatten die Volks- und Raiffeisenbanken gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern in Weser-Ems initiiert. Insgesamt hatten sich 30 Unternehmen und Betriebe beworben. Zwei weitere, jeweils mit 5000 Euro dotierte Preise gingen an die Cyclos GmbH Osnabrück sowie an die Firma Garrelts & Sohn (Aurich). Das Johanneum habe zu fast jedem Kriterium der Ausschreibungsunterlagen Erfolge nachweisen können, erklärte Geschäftsführer Harald Lesch von der Arbeitsgemeinschaft der Volks- und Raiffeisenbanken Weser-Ems im Rahmen einer Feierstunde in Bad Zwischenahn (Kreis Ammerland). Daher sei das Johanneum einstimmig von den Jurymitgliedern zu einem der Preisträger gekürt worden. „Wir waren sehr beeindruckt von den Initiativen im Bereich der familienunterstützenden Maßnahmen“, erklärte Lesch. Bereits im Jahr 1996 habe das Johanneum für die größte Gruppe im Pflegedienst ein neues Arbeitszeitprojekt initiiert. Dieses sah die Einführung von Quartalsdienstplänen statt Monatsplänen, die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos, die Abkehr von einem starren Schichtsystem sowie die Schaffung eines Rufdienstes mit Erstattung der An- und Abfahrtszeit zur Klinik vor. Hubert Bartelt, Verwaltungsdirektor am Johanneum, freute sich über die Auszeichnung. „Es ist uns gelungen, unsere Aktivitäten und das moderne Personalmanagement überzeugend darzulegen“, sagte er der NWZ. Die Klinik mit ihren mehr als 300 Mitarbeitern verstehe sich als moderner Dienstleister. Ein Teil des Preisgeldes von 5000 Euro soll Bartelt zufolge in die innerbetriebliche Fortbildung investiert werden. Der andere Teil komme „verlässlichen Strukturen“ bei der Kinderbetreuung zugute. Wenn beispielsweise eine Mitarbeiterin kurzfristig zum Dienst gerufen werde, solle sie die Möglichkeit erhalten, das Kind kurzfristig in einer Tagesstätte abzugeben.